Eine realistische und marktgerechte Immobilienbewertung ist nicht nur für einen erfolgreichen Verkauf oder Kauf einer Immobilie in Vorarlberg entscheidend, sondern ist auch bei Erbschaft, Scheidung, Schenkung oder Rechtsstreitigkeiten von zentraler Bedeutung. Unabhängig davon, ob Sie ein Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Renditeobjekt bewerten lassen möchten, wir führen auf Grundlage unserer Expertise und hervorragenden lokalen Marktkenntnissen eine fundierte Immobilienbewertung in Abhängigkeit der konkreten Sachlage durch. Je nach Bedarf, unterstützen wir Sie durch die Erstellung einer kurzen Wertindikation bis hin zur umfangreichen Bewertung, um Sie vor Fehlentscheidungen in Zusammenhang mit Ihrer Immobilie zu schützen.
Die Immobilienbewertung ist ein komplexes Verfahren und bedarf der Berücksichtigung verschiedenster Einflussfaktoren. Je nach Immobilie kann auf unterschiedliche Vorgehensweisen bzw. Verfahren zurückgegriffen werden. Gebräuchlich sind insbesondere das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren.
Das Vergleichswertverfahren kommt insbesondere bei Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder baugleichen Reihenhäusern zum Einsatz. Wie bereits der Bezeichnung zu entnehmen, bilden hier real erzielte Verkaufspreise von Immobilien mit komparablen Merkmalen, Lagen, Ausstattungen und Bausubstanzen die Grundlage der Wertermittlung. Es werden also ähnliche, kürzlich verkaufte Immobilen und entsprechend erzielte Verkaufspreise als Vergleichsbasis herangezogen, um daraus den Wert des zu bewertenden Objekts abzuleiten. Die Reliabilität der errechneten Werte, ist natürlich stark von der Menge der Vergleichsobjekte und deren Ähnlichkeit zur bewertenden Immobilie abhängig. Sind also zu wenige vergleichbare Immobilien verfügbar, welche kürzlich und in passender Lage verkauft wurden, stößt das Vergleichswertverfahren rasch an seine Grenzen.
Das Ertragswertverfahren wird in der Regel bei vermieteten Immobilien genutzt, bei welchen es vorrangig um die Erzielung von Renditen geht. Im Vordergrund steht hier demnach der Ertrag, der mit der entsprechenden Immobilie erzielbar ist. Die Berechnungsgrundlage ist folglich die Höhe der tatsächlich erzielten Miete oder Pacht. Zudem wird im Ertragswertverfahren auch der Bodenwert des Grundstücks sowie der bauliche Zustand des Gebäudes berücksichtigt, wodurch sich entsprechende Zuschläge oder Abschläge ergeben können.
Das Sachwertverfahren kommt regelmäßig dann zur Anwendung, wenn durch das Vergleichswertverfahren oder Ertragswertverfahren, z.B. auf Grund fehlender Richtwerte, kein adäquater Immobilienwert ermittelt werden kann. Im Betrachtungsmittelpunkt stehen hier der Grundstückswert, die Gebäudeherstellungskosten sowie der gegenwärtige Wert der Bausubstanz. In einem ersten Schritt wird ermittelt, wieviel ein angenommener Neubau der entsprechenden Immobilie kosten würde. Basierend auf Alter, Renovierungsgrad und Grundstückswert wird dann der Wert der Immobilie berechnet. Das Sachwertverfahren kommt insbesondere bei der Wertermittlung von Einfamilienhäusern häufig zum Einsatz.
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Daniela Skamletz Prokuristin
M: d.skamletz@reimann-immobilien.at